Stoppt TTIP und CETA!

Kein Sonderrecht für Konzerne.

Sogenannte Investitionsschutzabkommen waren ursprünglich dazu gedacht, Investitionen aus westlichen Staaten in unsicheren Entwicklungsländern zu schützen. Auch für die Entwicklungsländer waren diese Abkommen von Vorteil, da ohne diese, aufgrund der unsicheren politischen und rechtlichen Situation, keine Investition erfolgt wäre. (Schließlich möchte niemand plötzlich enteignet werden.) Allein die Bundesrepublik Deutschland hat 131 Investitionsschutzabkommen unterzeichnet.

Doch seit der Jahrtausendwende stehen wir einer veränderten Situation gegenüber: Große Anwaltskanzleien kamen auf die Idee, Verfahren im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen nicht nur gegen Entwicklungsländer, sondern auch gegen westliche Industriestaaten anzustrengen. So erfolgte eine Klage gegen die kanadische Provinz Quebec, in der ein Fracking-Verbot erlassen worden war. Der Tabakkonzern Philip Morris klagte gegen Australien, der Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland.

Die Schiedsgerichte, vor denen derartige Klagen verhandelt werden sollen, weichen von den gewohnten rechtsstaatlichen Standards ab: Sie tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, stehen über den nationalen Gerichten, kennen keine Berufungsinstanz und stehen nur ausländischen, aber nicht einheimischen Unternehmen offen. Sie entscheiden über Milliardenbeträge, für die der Steuerzahler aufkommen muss.

Letztendlich kann man auf derartige Schiedsgerichte verzichten: So gehen ein großer Teil der Direktinvestitionen der USA in die EU und umgekehrt. Die Investoren haben also Vertrauen in das jeweils andere Rechtssystem.