Brüssel will Einstimmigkeit bei EU-Steuerpolitikfragen abschaffen

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EU-Kommission plant mit Reform Vetorecht von Mitgliedsstaaten auszuhebeln

Nach Plänen der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten in steuerpolitischen Fragen künftig nicht mehr einstimmig entscheiden, sondern mit qualifizierter Mehrheit. Ein entsprechendes Arbeitspapier soll am Mittwoch in Brüssel vorgestellt werden.

Das EU-Parlament wird demnach ebenso an der steuerpolitischen Gesetzgebung gleichberechtigt beteiligt. Bislang war die Steuerpolitik das einzige Politikfeld, auf dem die Mitgliedstaaten ausschließlich einstimmig und ohne direkte Parlamentsbeteiligung entscheiden konnten.

Aufgrund der Einstimmigkeitsregel dauerten viele steuerpolitische Entscheidungen, etwa im Kampf gegen Steuerflucht, länger oder wurden gar nicht getroffen, wie etwa die europaweite Digitalsteuer oder die Finanztransaktionssteuer, gegen die es inhaltlichen Widerstand einiger Staaten gab.

Nach Ansicht der Brüsseler Kommission müssen die »traditionellen Ansichten zur nationalen Souveränität« überdacht werden, da nur so die europäische Steuerpolitik »ihr volles Potenzial ausschöpfen« könne.

Die qualifizierte Mehrheit sieht vor, dass 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen müssen, die mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren. Darüber hinaus will Brüssel Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit in vier Stufen nach und nach einführen.

Der erste Schritt sieht vor allem Regelungen zur Zusammenarbeit nationaler Behörden im Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung sowie zum Abschluss einschlägiger Abkommen mit Drittstaaten vor.

Im zweiten Schritt beabsichtigt die Kommission die Einstimmigkeit für Steuermaßnahmen zur Verfolgung nichtfiskalischer Ziele wie etwa den Klimaschutz abzuschaffen. Als dritter Schritt soll es mit dem Wegfall um die Mehrwertsteuer – allerdings nicht über deren Sätze – gehen.

Der vierte Schritt würde sich dann »anderen Initiativen in der Steuerpolitik« annehmen, die »für den Binnenmarkt sowie für eine faire und wettbewerbliche Besteuerung notwendig« seien, wozu eine europäische Digitalsteuer sowie die Anpassung der Unternehmensbesteuerung zählten.

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