Bundesregierung will an offenbar illegalem EU-Verteidigungsfonds festhalten

Foto: European Union

Gutachten hält gemeinsames EU-Militärbudget für rechtswidrig

Die EU-Kommission plant aktuell die Einrichtung eines »Europäischen Verteidigungsfonds« (EVF). Mindestens 13 Milliarden Euro sollen ab 2021 für die Entwicklung neuer Waffensysteme wie die Euro-Drohne, einen Kampfjet der nächsten Generation sowie einen neuer deutsch-französischer Kampfpanzer bereitgestellt werden.

Die EU-Mitgliedsländer stimmten dem Vorhaben »in seiner partiellen allgemeinen Ausrichtung« bereits zu. Doch der Fonds ist laut einem aktuellen Gutachten »rechtswidrig«. Der Lissabon-Vertrag verbietet in Artikel 41 die Finanzierung militärischer oder verteidigungspolitischer Projekte aus dem EU-Haushalt, heißt es darin.

Der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano erklärt der Verteidigungsfonds verstoße gegen EU-Recht und spricht von einem »Versuch des offenen Rechtsbruchs« durch die EU-Kommission. Zudem greife die Kommission mit ihrer Verordnung auch auf »unzulässige Art« in das Mitspracherecht des Bundestages ein.

Der Jurist Fischer-Lescano sagt, dass der EVF vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde. Trotzdem will die Bundesregierung daran festhalten, wie sie im Rahmen der Bundespressekonferenz auf Nachfragen zur eigenen rechtlichen Bewertung betonte. Bis zu einer Entscheidung des EuGH halte man diesen weiterhin für rechtskonform.

Erst vergangene Woche unterstützte das EU-Parlament den EVF-Vorschlag mit 337 Ja-Stimmen bei 178 Gegenstimmen und 109 Enthaltungen. Der Fonds war von der Kommission erstmals im November 2016 vorgeschlagen worden. Mit ihm soll eine integrierte europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik erreicht werden. 

‹‹ zurück