Durch den Einsatz der EFDD-Fraktion im EU-Parlament gestoppt: europaweites Visum für Asylbewerber
Antrag »zur Schaffung eines europäischen Visums aus humanitären Gründen« gescheitert
Der Kelch ist – vorerst – an uns vorüber gegangen. Im EU-Parlament stand ein neuer Verordnungsvorschlag zur Abstimmung. Es geht um EU-Visa für Asylbewerber, die an europäische Türen klopfen.
Der Einsatz der EFDD-Fraktion hat im EU-Parlament Widerstand gegen dieses Vorhaben gebündelt. Die erforderliche Mehrheit kam nicht zustande.
Ist damit der Vorschlag vom Tisch? Mitnichten. Es ist davon auszugehen, dass man einen zweiten Anlauf starten wird.
Hier die Hintergründe zu diesem Vorhaben:
»Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Visums aus humanitären Gründen« – so heißt die neue Kreation der EU
Was ist das? Was ist damit gemeint? Im EU-Parlament wurde eine neues Vorhaben diskutiert. Es steht im Kontext des Globalen UNO-Migrationspaktes, der »New York Declaration« und dem Istanbul-Abkommen.
Es geht um die Schaffung eines europäischen Visums für Flüchtlinge und Asylbewerber. Die neue Verordnung soll eine Rechtslücke schließen.
EU soll den Staaten weiter die Souveränität in Visa-, Asyl- und Migrationsfragen nehmen
Es geht aber auch darum, »das Risiko der Fragmentierung« zu vermindern (sprich: die einzelnen Staaten sollen nicht souverän entscheiden), »weil Mitgliedstaaten zunehmend ihre eigenen Programme humanitärer Aufnahme und Verfahren festlegen und damit gegen das allgemeine Ziel unter Artikel 78 Absatz 1 AEUV verstoßen, eine gemeinsame Politik in Bezug auf Asyl und subsidiären und temporären Schutz zu entwickeln, was außerdem zu dem Risiko führt, dass diese verschiedenen Systeme die einheitliche Anwendung der gemeinsamen Bestimmungen bei der Einreise von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, wie es in den Verordnungen (EG) Nr. 810/2009(2) und (EU) Nr. 2016/399(3) des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt ist, untergraben [...]«
Damit ist klar: Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sollen nicht eigene Wege gehen dürfen. Sie sollen sich einer gemeinsamen EU-Regelung unterwerfen.
»Zusammenschaltung von Visa- und Asylverfahren«
Was will man damit letztendlich erreichen? Man will erreichen, »dass nach Einreichung eines Asylantrags in einem Mitgliedstaat das Gemeinsame Europäische Asylsystem der Union gilt«. Oder auf Normaldeutsch ausgedrückt: Wer in der EU Asyl beantragt, tut dies für die gesamte EU.
Man kann sich denken: Wer in Bulgarien oder Rumänien oder Spanien Asyl beantragt, wird dort mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bleiben wollen, wenn er auch die Möglichkeit hat, nach Mitteleuropa weiterzuziehen.
Administrativ geht es also um eine »Zusammenschaltung von Visa- und Asylverfahren«.
Zunächst ist der humanitäre Gedanke nachvollziehbar. Die Asylsuchenden bekommen zunächst ein EU-Visum. Doch dann? Was ist mit den Kosten, die überproportional dort entstehen, wo die meisten Asylsuchenden schlussendlich hinziehen wollen?
Viele Punkte im Entschließungsantrag sind umstritten. Besonders die EFDD-Fraktion, zu der auch die AfD gehört, kritisiert wichtige Punkte scharf und fordert Änderungen.
So steht beispielsweise im Entschließunsantrag (Ziffer 6):
»[...] 6 – vertritt die Auffassung, dass ein Teil der finanziellen Auswirkungen des geforderten Vorschlags gemäß Artikel 80 AEUV als praktische Umsetzung des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht, durch den Gesamthaushaltsplan der Union abgedeckt werden sollte [...]«
Die AfD drängt mit dem Änderungsantrag von Jörg Meuthen auf folgenden Wortlaut:
»[...] 6 – vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten, die Visa aus humanitären Gründen ausstellen möchten, für alle finanziellen Auswirkungen verantwortlich sein sollten, die sich aus dem Umstand ergeben, dass Personen in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats einreisen dürfen; fordert, dass die Mitgliedstaaten weiterhin für diese Personen verantwortlich sein sollten, wenn sie den Mitgliedstaat verlassen, der das Visum aus humanitären Gründen ausgestellt hat, um sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben [...]«
Hier liegt also der Knackpunkt: Wenn Person A in Bulgarien oder Spanien auf Antrag ein EU-Visum erhält und dann in andere EU-Staaten weiterzieht, entstehen die Kosten (Asylverfahren, Sozialausgaben, etc.) nicht in dem Staat, der das Visum ausstellt, sondern dort, wo Person A sich schließlich niederlässt, um das Asylverfahren abzuschließen.
Kurzfristig ist also der Kelch an uns vorübergegangen. Doch es ist davon auszugehen, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung des EU-Parlamentes kommt. Dann werden die Befürworter besser vorbereitet sein – aber auch die Kritiker.
Hier können Sie das EU-Parlamentsdokument mit dem offiziellen »Bericht mit Empfehlungen an die Kommission« einsehen.