Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Von Fabian Heinzel
Eine Mitarbeiterin der Musikrechteverwertungsgesellschaft "Gema" hat ihren Arbeitgeber wegen Diskriminierung verklagt, weil sie sich bei der Besetzung eines Direktorenpostens übergangen fühlte - und Recht bekommen. Um ihre Anschuldigungen zu belegen, hatte die Frau ein mathematisches Gutachten anfertigen lassen. Dieses wiederum hat ergeben, dass die statistsche Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei der Gema nur zufällig alle 16 Direktorenposten mit Männern besetzt sind, obwohl der Frauenanteil im Unternehmen selbst bei 85 Prozent liegt, bei unter einem Prozent liegt. [mehr]