Gesundheitspolitik

Das Bundesverfassungsgericht prüft Teile der Gesundheitsreform
Von Redaktion Zivilekoalition.de
Teile der von der großen Koalition geplanten Gesundheitsreform stehen heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Die Richter müssen darüber entscheiden, ob und wie stark die in dem Gesetz enthaltenen Neuregelungen den betroffenen Unternehmen Nachteile bringen und ob diese Nachteile in verfassungswidriger Weise in die Rechte der 8,6 Millionen privat Krankenversicherten eingreifen. Wichtigster Streitpunkt ist dabei der einheitliche Basistarif, zu dem der Gesetzgeber die privaten Krankenversicherungen zwingen will.
Wie das "Handelsblatt" berichtet, ist der Basistarif laut Aussage der Beschwerdeführer nicht kostendeckend zu gestalten und muss daher von den übrigen Privatversicherten durch höhere Prämien subventioniert werden. Der Basistarif entspricht in seinem Umfang dem Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung und darf nicht mehr als den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kasse kosten.
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Karlsruhe prüft Teile der Gesundheitsreform