"Allgemeines Gleichstellungsgesetz"

"Antidiskriminierung" öffnet dem Mißbrauch Tür und Tor


Von Redaktion Zivilekoalition.de

Die Süddeutsche Zeitung deckt in einem Beitrag den um sich greifenden Mißbrauch des "Allgemeinen Gleichstellungsgesetz" (AGG) auf. Der Beitrag schildert,wie einfach es das Gesetz den so genannten "AGG-Hoppern" macht. Der AGG-Mißbrauch ist für diese zu einem Geschäftsmodell geworden, um kleine Firmen ohne eigene Rechtsabteilung auszunehmen. Das funktioniert so: Diese Leute bewerben sich auf eine nicht im Sinne des AGG wasserdicht formulierte Stellenausschreibung, um bei Ablehnung die Firma wegen angeblicher Diskriminierung zu verklagen.

Dies macht gerade für kleine Unternehmen die Suche nach geeigneten Mitarbeitern zu einem schwierigen Unterfangen:

Von einer Stellenanzeige, in der ein neuer Mitarbeiter für ein "junges, dynamisches Team" gesucht wird, raten Experten ab, denn hier könnten Böswillige zum Beispiel Altersdiskriminierung vermuten.


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