Steuerrecht

Steuer-ID bedenklich, aber zulässig


Steuer-ID zulässig: Finanzgericht Köln hat in Musterprozess entschieden (Foto: derateru/pixelio)

Die vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist zwar rechtlich bedenklich, verstößt jedoch nicht gegen die Verfassung. Das entschied nun das Finanzgericht Köln nach Klagen von rund 150 Bürgern in einem Musterprozess. Zwar gab es Zweifel wegen der zentralen Erfassung aller Bürger, jedoch: Das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung wiegt in diesem Fall nicht schwerer als das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.


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