Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Statistische Wahrscheinlichkeitsrechnung als Beweismittel vor Gericht anerkannt


Von Fabian Heinzel

Eine Mitarbeiterin der Musikrechteverwertungsgesellschaft "Gema" hat ihren Arbeitgeber wegen Diskriminierung verklagt, weil sie sich bei der Besetzung eines Direktorenpostens übergangen fühlte - und Recht bekommen. Um ihre Anschuldigungen zu belegen, hatte die Frau ein mathematisches Gutachten anfertigen lassen. Dieses wiederum hat ergeben, dass die statistsche Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei der Gema nur zufällig alle 16 Direktorenposten mit Männern besetzt sind, obwohl der Frauenanteil im Unternehmen selbst bei 85 Prozent liegt, bei unter einem Prozent liegt.

Damit habe die Klägerin den statistischen Nachweis erbracht, offenbar aufgrund einer Diskriminierung nicht befördert worden zu sein, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Klueß laut Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Da es für den umstrittenenen Direktorenposten kein Ausschreibungsverfahren gegeben habe, habe die Gema in diesem Fall den Vorwurf der Diskriminierung nicht widerlegen können.

Damit hat in Deutschland zum ersten Mal ein Klägerin aufgrund einer statistischen Wahrscheinlichkeitsrechnung Recht bekommen. Die Konsequenzen dieser Form der Rechtsprechung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht annähernd abzusehen, denn der rechtsstaatliche Grundsatz "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) wird über kurz oder lang abgeschafft, wenn ein Beschuldigter aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeiten verurteilt werden kann. Die faktische Umdrehung der Beweislast macht es in vielen Fällen unmöglich, die eigene Unschuld zu beweisen.

Konkret sind zudem wirtschaftliche Einbußen zu erwarten, da Unternehmen ihr Geld zukünftig in teure Schadensersatzzahlungen statt in neue Arbeitsplätze und fortschrittliche Technologien investieren müssen. Im vorliegenden Fall hat das Gericht der Klägerin 20.000 Euro Schadensersatz, den Verdienstausfall in Höhe von 28.214,66 Euro und die Gehaltsdifferenz zugesprochen. Sie will gegen das Urteil Revision einlegen, weil sie mindestens 90.000 Euro Schadensersatz gefordert hat.