Wirtschaft

Schluß mit der Tarifeinheit


Bundesarbeitsgericht kippt alten Grundsatz (Foto: Michael Grabscheit/pixelio)

Künftig kann es in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander geben. Das Bundesarbeitsgericht hat den Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gekippt. Die großen Gewerkschaften unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) müssen sich also künftig auf verstärkte Konkurrenz von Klein- und Spartengewerkschaften gefasst machen. Doch neben den DGB-Gewerkschaften, die um ihre Vormachtstellung fürchten, sind auch die Arbeitgeberverbände wenig glücklich mit dem Urteil.

Sie wollen Dauerarbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften in Unternehmen verhindern und rufen nach dem Gesetzgeber.


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