Marktwirtschaft

Post-Mindestlohn rechtswidrig


Konkurrenz des gelben Riesen setzt sich durch (Foto: Ingo Anstötz/pixelio.de)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Mindestlohn für Briefzusteller für unrechtmäßig erklärt. Der 2008 noch von SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz erlassene Mindestlohn sei von Anfang an ungültig gewesen, so die Richter - allerdings wegen gravierender Verfahrensfehler. Bei der Vorbereitung der Rechtsverordnung waren Wettbewerber der Deutschen Post nicht beteiligt worden. Geklagt hatten Wettbewerber wie TNT und PIN. Sie sehen nun Chancen für mehr Wettberwerb auf dem Briefmarkt.

Zudem kommen durch den Richterspruch nun keine Nachforderungen an Löhnen und Sozialbeiträgen auf die Post-Konkurrenten zu. Der damals auch in der Großen Koalition heftig umstrittene Post-Mindestlohn war auf Grundlage eines zwischen der Gewerkschaft Verdi und einem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband geschlossen worden.


Aktionen: Aufklärung und Information | Themen: Marktwirtschaft, Justiz |