Justiz

Karlsruhe erlaubt Nutzung von Steuer-CDs


Steuer-CD zulässig (Foto: Kurt F. Domnik, pixelio.de)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlaubt die Nutzung sogenannter "Steuer-CDs" durch Ermittlungsbehörden. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Beschaffung der Daten ursprünglich rechtgemäßig gewesen sei, entschied das Gericht. Damit wiesen die Richter eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück.

Der erforderliche Anfangsverdacht für diese Durchsuchung war auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD gebrannt und an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte. Die Anordnung der Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter.