Soziales

Jobcenter: Leyen legt Gesetz vor


Neuordnung der Jobcenter (Foto: Matthias Balzer/pixelio)

Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter nimmt Konturen an. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) legte nun einen Gesetzentwurf vor, der die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit einer Mischverwaltung von Bund und Kommunen aufheben, für die Arbeitslosen aber möglichst wenig Änderungen mit sich bringen soll. Die Ministerin betonte, Leistungen von Arbeitsagenturen und Kommunen sollten weiter unter einem Dach erbracht werden. Dafür sollen die Partner künfig freiwillig zusammenarbeiten.

Laut Gesetzentwurf werden die Kommunen für Miete und soziale Betreuung zuständig sein, die Arbeitsagenturen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Künftig werden die Betroffenen allerdings zwei Bescheide erhalten. Eine Grundgesetzänderung zur Legalisierung der Mischverwaltung, wie von SPD und Grünen gefordert, lehnt die Ministerin ab. Neben der Neuorganisation der Jobcenter sieht der Gesetzentwurf auch die Klarstellung von rechtlich unklaren Begriffen wie "zumutbare Arbeit" vor.


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