Steuerrecht

Grundsteuer muss reformiert werden


Bundesfinanzhof fordert Neuordnung der Einheitswerte für Grundstücke(Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

Grundstücke werden immer noch nach überholten Einheitswerten aus den Jahren 1935 oder 1964 bewertet. Das sieht der Bundesfinanzhof nun als verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar an und fordert die Finanzbehörden der Länder zu einer Neuordnung der Grundsteuer auf. Die Einheitswerte für die Grundstücke dürften sich bei einer Neubewertung für Millionen Eigentümer erhöhen. Steuerexperten gehen davon aus, dass die Kommunen in diesem Fall auf die breitere Bemessungsgrundlage reagieren und ihre Hebesätze auf die Steuer herabsetzen.


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