Wirtschaft

Gericht gibt Lehman-Geschädigter Recht


Die Hamburger Sparkasse muss Schadenersatz leisten(Foto: Gerd Altmann/pixelio.de)
Von Redaktion Zivilekoalition.de

Das Hamburger Landgericht hat entschieden, dass eine durch die Pleite des Bankhauses Lehman geschädigte Anlegerin ihr Geld zurück bekommen soll. Nach Auffassung des Gerichts wurde die Besitzerin wertloser Zertifikate von der Hamburger Sparkasse falsch beraten. Wie die Zeitschrift "Capital" berichtet, hatte die Sparkasse die Frau nicht darüber aufgeklärt, ob und in welcher Höhe das Institut gegebenenfalls eine Gewinnmarge kassiere.


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