Klaus-Peter Willsch (CDU) kritisiert den ESM und EFSF als einen „Versuch, Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen.“ Das einzige was die Euro-„Retter“ in Griechenland erreicht hätten, wäre Gläubiger wie z.B. Privatbanken zu befriedigen – während sich die Lage im Land verschlechtere.
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Gauweiler fordert eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag

Lesen Sie hier das vollständige Interview unserer Redaktion mit Peter Gauweiler über seine Klage gegen den EU-Vertrag.
Redaktion: Herr Gauweiler, Sie haben Klage gegen den Vertrag von Lissabon beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wo sehen Sie die Gefahren des Vertrages, bzw. wie sehen Sie genau das Grundgesetzt verletzt?
Gauweiler:Der Lissabon-Vertrag kommt anders als die durch Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung auf leisen Sohlen daher. Großartige Äußerlichkeiten wie Hymne oder Flagge sind gestrichen. Dafür enthält der Vertrag im Inneren Vorgaben, die weiter reichen als alle bisherigen Kompetenzregelungen gegenüber der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Europäischen Gemeinschaften (EG) oder der EU. "Das neue Vertragswerk sucht seine Herkunft auch inhaltlich zu verbergen", sagte dazu jüngst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Das Verhältnis von Parlament und Regierung wird "gedreht"

Beispiel Deutschland - die Bundesregierung erlässt im neu geschaffenen Europäischen Rat als Teil des europäischen Richtliniengesetzgebers Vorschriften, die der Bundestag dann ausführen muss. Nach dem Grundgesetz sollte das Verhältnis Bundestag/Bundesregierung genau andersherum ablaufen. Der Lissabon-Vertrag enthält sogar eine Selbstermächtigung: Die "Union" kann in Zukunft mit Hilfe einer "Flexibilitätsklausel" ihre Zuständigkeiten selbst erweitern. Das alles hat mit Gewaltentrennung nichts mehr zu tun.
Demokratieprinzip durch den EU-Vertrag eingeschränkt
Das verletzt nicht nur die vom Grundgesetz geschützten Grundsätze souveräner Staatlichkeit, sondern auch das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Im Kern stellt unsere Verfassung bisher sicher, dass, wie es die Juristen nennen, die Organisation der Hoheitsgewalt demokratischen Grundsätzen entsprechen muss: Die Bürger dürfen diejenigen wählen, die ihnen im öffentlichen Interesse etwas anschaffen und vorschreiben sollen - und sie müssen diese Leute auch wieder abwählen können.
Darauf hat jeder Bürger ein Anrecht - in seiner Gemeinde, in seinem Landkreis, in seinem Bundesland und auf Bundesebene. Für dieses Recht ist im 19. und 20. Jahrhundert über Generationen hinweg gekämpft worden. Der EU, die jetzt in alle Kerngebilde der Staatlichkeit vordringen soll, dürfen derartige quasistaatliche Entscheidungsrechte über die Bürgerinnen und Bürger nur dann übertragen werden, wenn den genannten fundamentalen Verfassungsprinzipien auch auf EU-Ebene Rechnung getragen wird. Auch eine europäische Organisationsgewalt darf nicht weniger demokratisch legitimiert sein. Aber genau das ist nicht der Fall.
Redaktion: Wie deuten Sie das Ergebnis der Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag in Irland?
Gauweiler:Die Iren haben der europäischen Öffentlichkeit "Hallo-Wach-Tabletten" verabreicht. Schließlich sind die Auswirkungen des Lissabon-Vertragswerkes und seine ganze Komplexität bisher so gut wie unbekannt geblieben. Auch bei den großen Volksparteien in Deutschland. Ein Pro und Contra gab es nicht. Jetzt ist das Interesse der Bürger geweckt, zu erfahren, was da eine Gruppe mächtiger Leute in Europa für die Zukunft aller beschlossen hat. Das irische Abstimmungsergebnis ist eine Chance für Europa.

Es ist nicht so, dass eine Minderheit in Form der Iren eine Mehrheit gestoppt hat. Die Umfragen in anderen EU-Ländern, die nicht abstimmen dürfen, sind doch auch nicht positiv. Tatsächlich stehen der in der Presse oft genannten eine Million Iren in Europa im Wesentlichen nur rund 10.000 Berufspolitiker von überall her gegenüber, deren Rechnung jetzt nicht mehr aufgeht. Dort verläuft die Frontlinie. Bei keiner anderen Volksabstimmung hätte es eine Mehrheit für diesen Vertrag gegeben.
Redaktion:: Wie sollte ihrer Ansicht nach Europa so gestaltet werden, daß es durch den Willen der Bürger legitimiert und mit unserem Grundgesetz vereinbar ist?
Gauweiler:Durch die Befragung der Bevölkerung um die es geht. Die Aufwertung der Europäischen Union zu einem Staatsgebilde wäre nur möglich, wenn die Völker der Mitgliedstaaten kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt dem zustimmen. Um Verzerrungen zu vermeiden, sollte diese Abstimmung in allen Mitgliedstaaten an einem Tag stattfinden. Wenn es um Brüssel geht, muss ich derzeit immer an Mark Twain denken: "Als sie das Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen".
Fest steht: Auch in anderen Ländern gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Lissabon-Vertrag, etwa in Tschechien. Die politische Klasse der EU wird erkennen müssen, dass sie nicht länger nach dem Prinzip "mit dem Kopf durch die Wand" Europa neu ordnen kann. Auf jeden Fall sollte die Bundesregierung vor neuerlichen Festlegungen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Redaktion: Sie selbst sind im Wahlkreis München direktgewählter Abgeordneter. Könnten Sie politisch ebenso frei agieren wie Sie es tun, wenn Sie über die Liste gewählt worden wären?
Gauweiler:Die direkte Verantwortung gegenüber den Bürgern des Wahlkreises stärkt das Mandat und macht den Manadtsträger unabhängiger. Unser Bundespräsident hat eine ziemlich gute Rede gehalten und mehr Bürgermitbestimmung und „plebiszitäre Elemente“ angemahnt, um dem Volk wieder mehr Rechte zu geben. Ausdrücklich hat er hierbei auch das Wahlrecht angesprochen, um die innerparteiliche Unabhängigkeit der Gewählten zu stärken. Ich halte dies für richtig und unbedingt notwendig. Unsere Demokratie braucht frische Luft und die Politik muß ihr ein Fenster aufmachen.

