Einzelhandel

Berliner Sonntagsverkauf teilweise verfassungswidrig


Bald wieder Sonntagsruhe (Foto: Stihl024/pixelio.de)
Von Redaktion Zivilekoalition.de

Die Richter in Karlsruhe urteilten am heutigen Dienstag gegen eine Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen. Diese verstoße gegen Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, nach dem der Sonntag als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt ist. Zuvor sicherte das Ladenöffnungsgesetz von 2006 der Bundeshauptstadt 10 verkaufsoffene Sonntage zu, darunter alle Adventssonntage.

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